Infos

  • Anmeldung

    Die Anmeldung zur Führerscheinausbildung kann zu den Öffnungszeiten in unseren Niederlassungen und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten erfolgen. Die Bürozeiten findest Du unter Öffnungszeiten. Bei der Anmeldung erhältst Du einen Ausbildungsvertrag mit Deinen persönlichen Daten und den für die Fahrschule gültigen Preisen.

    Alternativ kannst Du Dich auch direkt auf unserer Website anmelden. Gehe hierzu einfach im Menü auf die Seite Online-Anmeldung.

  • Antrag Führerschein

    Deinen Führerscheinantrag musst du bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Stadt-, Verbandsgemeinde oder Kreisverwaltung) stellen. Bitte denkt daran, dass die Bearbeitung einige Wochen dauert, und erst nach vollständiger Gebührenzahlung erfolgt. Folgende Unterlagen müssen vorliegen:


    • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre, keine Kopie)


    • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs


    • Aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 35-45 mm)


    • Personalausweis oder Reisepass inklusive Meldebescheinigung


    Unabhängig von der Bearbeitung des Führerscheinantrages kannst Du schon Deine Ausbildung starten. 

  • Ausbildungs-Beginn

    Wie früh kann man mit der Ausbildung beginnen?


    In der Regel kann man sich bis zu einem halben Jahr, bevor man das erforderliche Mindestalter erreicht, zur Ausbildung anmelden.

  • Ausbildungs-Dauer

    Wie lange dauert die Ausbildung?


    Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. von der Anzahl der benötigten Fahrstunden. Wir bemühen uns, die Ausbildung in weniger als drei Monaten abzuschließen.

  • Theoretischer Unterricht

    Wir bieten Dir viermal die Woche die Möglichkeit den Theorieunterricht zu besuchen. Dieser findet in der Zweigstelle Mundenheim jeden Montag & Mittwoch statt, in Friesenheim jeden Dienstag & Donnerstag - jeweils von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr.

    Natürlich kannst Du in beiden Filialen am Unterricht teilnehmen. 

  • Praktische Ausbildung

    Für die praktische Ausbildung sind entsprechend der Ausbildungsklassen bis zu 12 Sonderfahrten (Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten) gesetzlich vorgeschrieben. Zuvor muss jedoch eine eingehende Grundausbildung erfolgen. Diese ist jedem Schüler individuell angepasst. Wir holen Dich im Umkreis von 5 km zu Hause oder an Deiner Schule ab.

  • Prüfungen

    Theoretische und praktische Prüfungen erfolgen erst nach Erreichen der notwendigen Ausbildungsstunden. Anstehende Prüfungen werden grundsätzlich immer vorab mit Dir besprochen und terminlich abgestimmt. Allen Prüfungen gehen fahrschulinterne Vorprüfungen voraus. Nur so kann eine möglichst hohe Erfolgswahrscheinlichkeit garantiert werden. Bitte beachte, dass angemeldete Prüfungen auch bei Nichterscheinen bezahlt werden müssen.


    Wir garantieren von der ersten bis zur letzten Fahrstunde eine angstfreie, antiautoritäre und freundliche Ausbildung.

  • Theoretische Prüfung

    Die theoretische Prüfung findet immer montags statt. Selbstverständlich  erledigen wir alle erforderlichen Formalitäten. Im Einzelfall kann ggf. auch eine Einzelprüfung (mündlich bzw. teilmündlich) beantragt werden.


    Für den Fall, dass Du die theoretische Prüfung nicht bestanden hast, so kannst Du diese zwei Wochen später wiederholen.


    Wie läuft die theoretische Prüfung ab?


    Der Fahrschüler erhält einen digitalen Fragebogen. Zu den meisten Fragen sind drei Antworten vorgegeben, von denen eine, zwei oder drei Antworten richtig sind. Die richtigen Antworten sind anzukreuzen.


    Die Frage zählt als richtig beantwortet, wenn genau die richtigen Antworten angekreuzt sind, d.h. es ist kein Kreuz zu viel und kein Kreuz zu wenig eingetragen. Bei anderen Fragen sind Zahlen als Antwort anzugeben.

  • Praktische Prüfung

    Die praktische Prüfung kannst Du frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters der beantragten Fahrerlaubnisklasse und nach bestandener theoretischer Prüfung absolvieren. Die Fahrerlaubnisprüfungen dauern je nach Fahrerlaubnisklasse zwischen 55 und 70 Minuten. Der Prüfer bewertet nach einer sog. Abfahrkontrolle Deine praktischen Fähigkeiten im Stadt-, Überland- und Autobahnverkehr. Kleinere Fehler (z.B. "Abwürgen des Fahrzeuges", etc.) dürfen vorkommen, größere Fahrfehler (z.B. Rotlichtverstoß, Vorfahrtmissachtung, etc.) und Ansammlungen mehrerer kleinerer Fehler führen jedoch zum Abbruch und Nichtbestehen der Prüfung.


    Der Führerschein (in Scheckkartenform) wird erst bei Erreichen des Mindestalters ausgehändigt bzw. bis dahin bei der Verwaltungsbehörde hinterlegt. Solltest Du einer der wenigen Unglücklichen sein, die in der praktischen Prüfung Pech hatten, kannst Du nach 14 Tagen die Prüfung wiederholen.


    Wie läuft die praktische Prüfung ab?


    Die praktische Prüfung verläuft in etwa wie eine Fahrstunde. Statt dem Fahrlehrer, der wie gewohnt auf dem Beifahrersitz sitzt, bestimmt der Prüfer, der auf der Rückbank sitzt, den Weg. Wenn der Fahrlehrer eingreifen muss, ist die Prüfung nicht bestanden.


    Prinzipiell gilt: Wenn wir jemanden zur Prüfung anmelden, dann sind wir auch von seinem Können überzeugt. Daher besteht kein Anlass zur Nervosität.

  • Probezeit

    Wie lange dauert die Probezeit?


    Die Probezeit dauert zwei Jahre, beginnend mit dem Tag der bestandenen Prüfung.


    Wird man in dieser Zeit besonders auffällig, so muss man am sogenannten "Aufbauseminar für Fahranfänger" (ASF) teilnehmen. Außerdem verlängert sich die Probezeit in diesem Fall auf vier Jahre.

  • Anhänger-Führerschein

    Wann brauche ich einen Anhängerführerschein?


    Die Klassen B, C1, C, D1 und D schließen die Verwendung von Anhängern bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg mit ein. Wer Anhänger mit größerer Masse führen will, braucht den Führerschein der entsprechenden E-Klasse (z.B. C1E). Eine vor allem für Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei Klasse B: Dort darf der Anhänger so schwer sein wie die Leermasse des Zugfahrzeugs, wobei die Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigen darf.

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